Früher diente die öffentliche Hauptverhandlung dem Schutz des Angeklagten vor einem Geheimprozess, heute muss er befürchten, in der Öffentlichkeit exponiert zu werden. Das gilt nicht nur für Prominente, die medial regelrecht vorgeführt und an den Pranger gestellt werden, das gilt in gewissem Maße für jedermann, nachdem mit Ausnahme von Jugendsachen strafrechtliche Hauptverhandlungen grundsätzlich öffentlich zugänglich sind.
Die Vermeidung einer Hauptverhandlung ist daher oberstes Ziel der Verteidigung. Das ist nicht immer möglich und manchmal leider unvermeidbar. Die Hauptverhandlung muss dann als Chance verstanden werden, kann im Falle eines Freispruchs auch richtig erlösend sein und den Betroffenen rehabilitieren.
Wir verteidigen in der Hauptverhandlung rechtlich kompetent und mit viel Erfahrung und verhelfen professionell zum Erfolg. Den Umgang mit der Hauptverhandlung besprechen wir mit unseren Mandanten rechtzeitig und im Rahmen einer umfangreichen Vorbereitung.
Wir nehmen uns die Zeit, die notwendig ist, um das Verständnis für den anstehenden Prozess zu vermitteln. Diese Vorbereitung nimmt dem Betroffenen die Unsicherheit und trägt ganz wesentlich dazu bei, dass vor Gericht die wichtigen und entlastenden Dinge zur Sprache kommen. Die Ergebnisse geben uns Recht.