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Beratung im Vorfeld

Niemand möchte freiwillig mit dem Strafrecht in Berührung kommen. In der Regel kommen unsere Mandanten erstmalig zu uns, wenn sie sich gegen einen konkreten Vorwurf gegenüber der Strafjustiz verteidigen müssen. Die Erfahrung zeigt aber, dass mit einer rechtzeitigen  Beratung im Vorfeld ein Strafverfahren und damit die Verteidigungslage häufig vermieden werden kann.

Gerade im Wirtschaftsleben und bei unternehmerischen Entscheidungen kann es sinnvoll sein, neben der Meinung der allgemeinen Rechtsberater auch den Rat eines strafrechtlichen Experten zum richtigen „Business Judgement“ einzuholen.

Der souveräne Entscheider manifestiert damit kein schlechtes Gewissen, sondern zeigt einmal mehr, dass er vielschichtige Sachverhalte von allen Seiten beleuchtet und professionell handhabt.

Der dokumentierte Rat eines Strafrechtsexperten führt regelmäßig dazu, dass die getroffene Entscheidung im Nachhinein strafrechtlich auch nicht angegriffen werden kann.

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