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Berufung und Revision

Nicht immer erreicht der Betroffene sein Ziel in der ersten Instanz. Mit der Berufung gegen Urteile der Amtsgerichte und der Revision als letzter Kontrollinstanz sieht das Strafverfahren zwei ganz unterschiedliche Rechtsmittel vor.

Während mit der Berufung die Sache nochmals vollständig neu verhandelt werden kann, werden mit der Revision in einem vorwiegend schriftlichen Verfahren Urteile nur auf Rechts- und Verfahrensfehler überprüft, was im Idealfall zu einer Zurückverweisung und neuen Verhandlung der Sache führt.

Für die Verteidigung bedeuten Berufung und Revision zwei völlig unterschiedliche Herangehensweisen, die in enger Abstimmung mit dem Mandanten durchzuführen sind.

Wir beraten und verteidigen sowohl in der Berufung als auch in der Revision und passen dabei die Strategie der Verteidigung stets individuell an – immer mit dem Ziel, das Beste für unseren Mandanten zu erreichen.

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