Der Begriff Compliance ist ein Modewort geworden, auch und gerade im Strafrecht. Das ist eine Folge großer und international geführter Ermittlungsverfahren der letzten Jahre, von denen auch maßgebliche deutsche Konzerne betroffen waren.
Ein Begriff, der in diesem Zusammenhang aus dem amerikanischen Recht kommt und sich nur schwer in die deutsche Rechtssprache übersetzten lässt, wie sich Compliance insgesamt schwer im deutschen Rechtssystem verorten lässt. Ist nicht die Pflicht zur Einhaltung aller rechtlichen Regeln (so eine häufige Übersetzung von Compliance) eine Selbstverständlichkeit?
Man kann immer noch über die Sinnhaftigkeit von Compliance diskutieren, aber sie ist aus dem unternehmerischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Das gilt vom multinationalen DAX-Konzern bis zum gesunden Mittelständler, für Verbände und die öffentliche Hand gleichermaßen. Kein Unternehmen und keine Führungskraft eines Unternehmens kann es sich leisten, die Notwendigkeit von Compliance zu ignorieren. Dafür hat der Bundesgerichtshof mit einer Entscheidung von 2009 gesorgt, indem er einem Verantwortlichen im Unternehmen strafrechtliche Verantwortung für die „Integrität des von ihm übernommenen Verantwortungsbereichs“ auferlegt hat („Strafbarkeit des Compliance Officers“).
Compliance gehört heute zu „good governance“ und ist damit Teil guter Unternehmensführung. Richtig umgesetzt schützt sie das Unternehmen und seine Mitarbeiter und stärkt sogar die Reputation des Unternehmens. Dabei ist es allerdings wichtig, die Anforderungen individuell zu definieren und im Unternehmen maßgeschneidert zu implementieren. Eine Überregulierung durch überzogene Vorgaben kann den unternehmerischen Zielen im Einzelfall ebenso schaden wie eine fehlende Compliance.
Regelmäßig entwerfen wir für mittelständische Unternehmen neue Compliance-Strukturen oder überprüfen und überarbeiten die bestehenden Verhältnisse. Dazu gehören auch individualisierte Code of Conducts und das laufende Monitoring sowie die interne Schulung von Mitarbeitern. Der Erfolg für das Unternehmen liegt auf der Hand.
Mit der Beratung, Konzeption und Umsetzung einer Compliance-Struktur aus der Hand von Fachleuten wird allen rechtlichen und kaufmännischen Gesichtspunkten ausreichend Rechnung getragen.