M&A-Prozesse beinhalten eine Vielzahl potentieller Risiken – auch in strafrechtlicher Hinsicht.
Sowohl für den Verkäufer als auch für den Erwerber ist deshalb straf- und bußgeldrechtliche Sicherheit essentiell – präventiv, aber auch dann, wenn bereits konkrete Straftaten in Rede stehen, die im oder aus dem Unternehmen heraus begangen worden sein sollen. Da Verbandsgeldbußen auch den gutgläubigen Erwerber treffen können und dieser ein potentielles Bußgeld unter Umständen gleich "mit erwirbt" (§ 30 Abs. 2a OWiG), suchen zahlreiche Private Equity Fonds und Investoren unseren Rat bei nationalen und internationalen M&A-Transaktionen. Wir arbeiten dabei gerne und oft mit renommierten Großkanzleien zusammen, die unsere strafrechtliche Expertise schätzen und uns für die sog. "criminal due diligence" hinzuziehen.
Nach der Unternehmenstransaktion ("Post M&A") beraten wir potentielle Veräußerer oder Erwerber bei der Aufklärung und Abwehr nachträglich aufgekommener strafrechtlicher Vorwürfe. Dabei helfen wir unseren Mandanten, die wirtschaftlich und rechtlich oft komplexen Konfliktsituationen effektiv zu bewältigen und den Blick nach vorne zu richten.