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Untersuchungs­haft

Die Untersuchungshaft ist der schwerwiegendste Grundrechtseingriff, den das deutsche Recht kennt – sie nimmt dem Menschen die persönliche Freiheit. Wie gravierend diese Situation für den Betroffenen, seine Angehörigen, sein Arbeitsumfeld und sein Leben insgesamt ist, ist für Außenstehende schwer vorstellbar. Wir kennen die Sorgen und Nöte der Betroffenen und ihrer Angehörigen und die vielen großen und kleinen Probleme, die mit der Inhaftierung einhergehen.

Es gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Strafverteidigers, diese schwere Belastung auf ein Minimum zu beschränken und so bald wie möglich zu beenden. Wird der Haftbefehl nicht zeitnah aufgehoben gehört dazu auch der Einsatz für eine baldige Haftverschonung, sei es über eine Kaution, über Meldeauflagen oder mit Hilfe sonstiger Maßnahmen. Dabei muss auch der Gesundheitszustand des Betroffenen unbedingt berücksichtigt werden.

Wir betreuen unsere Mandanten und ihre Angehörigen in Haftsachen sehr engmaschig und kümmern uns – immer mit dem Ziel, dass der Betroffene möglichst bald wieder in Freiheit kommt.

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