LEITNER&PARTNER
LEITNER&PARTNER

Zeugenbeistand

Die meisten Menschen werden mit dem Strafverfahren als Zeugen in Berührung kommen. Eine Vorladung der Polizei, eine Vorladung der Staatsanwaltschaft oder eine Vorladung als Zeuge vor Gericht kommt regelmäßig unvorbereitet.

Die Gründe für eine Zeugeneinvernahme können vielschichtig sein und sind dem geladenen Zeugen oft gar nicht nachvollziehbar. „Ich kann dazu doch gar nichts Wichtiges sagen“ oder „Ich habe doch bei der Polizei schon alles gesagt“ sind häufige Reaktionen. Auch der Zeuge hat ein Recht auf anwaltliche Beratung und auf anwaltlichen Beistand bei seiner Aussage. Das ist mittlerweile allgemein anerkannt.

Es geht dabei auch um die wichtige Beurteilung von Zeugenrechten, beispielsweise dem Auskunftsverweigerungsrecht zugunsten naher Angehöriger oder um die Abwehr der Gefahr, bei wahrheitsgemäßer Aussage selbst mit einem Ermittlungsverfahren belastet zu werden.

Wir empfehlen auch und gerade dem Zeugen im Strafverfahren, frühzeitig einen strafrechtlich erfahrenen Anwalt zu konsultieren, um unangenehme und unvorhergesehene Situationen in der Zeugenvernehmung selbst zu vermeiden. Dazu gehört eine ausführliche Information über die allgemeinen Rechte und Pflichten des Zeugen und eine individuelle Beratung dazu, was ihn konkret bei der Vernehmung erwartet.

LEITNER&PARTNER