Wir sind auf das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisiert. Unsere Rechtsanwälte beraten und verteidigen Einzelpersonen und Unternehmen in allen Phasen strafrechtlicher Ermittlungen und Verfahren.
Für den Erfolg sind im Strafrecht neben der juristischen Qualifikation vor allem eine schnelle Reaktion, der persönliche Kontakt und ein Netzwerk von hochrangigen Experten entscheidend.
Wir verbinden diese Stärken effektiv mit unserer langjährigen Erfahrung. So können wir frühzeitig den Blick auf das Wesentliche richten. Dazu gehört die Kunst, möglichst geräuschlos Probleme zu lösen, genauso wie eine engagierte und bei Bedarf auch kompromisslose Verteidigung vor Gericht.
Wir beraten, vertreten und verteidigen Personen und Unternehmen.
Zu unseren Mandanten gehören Führungskräfte und Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Sport, Politik, Kunst und Gesellschaft. Wir beraten speziell auch Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Zu den Unternehmen zählen Banken, multinationale Konzerne, Aktiengesellschaften, mittelständische Unternehmen, Verbände und Gesellschaften aus allen Bereichen des Wirtschaftslebens. Unsere Mandanten vertrauen auf unsere Kompetenz, Reputation und vor allem auf unsere Diskretion.
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sind ohne Bezug zu anderen Rechtsgebieten nicht vorstellbar. Ein komplexes Geflecht aus wirtschafts- und steuerrechtlichen Normen trifft heute auf die bis in feine Verästelungen ausgebildete Dogmatik des deutschen Strafrechts.
Diesen hohen fachlichen Anforderungen tragen wir dadurch Rechnung, dass wir in allen Rechtsgebieten mit den Besten der Besten zusammenarbeiten. Unser Netzwerk haben wir über die Jahre durch verlässliche Zusammenarbeit, durch unser Engagement in den Fachverbänden, in Forschung und Lehre und in der Rechtspolitik aufgebaut.
Wir kennen für jeden Fall die jeweils besten Rechtsanwälte, Steuerberater, Sachverständigen und sonstige externe Experten, dazu gehören auch private Ermittler. Unsere Empfehlungen erfolgen unabhängig und ausschließlich am Fall orientiert, wir sind in keinem Verbund und haben an unseren Empfehlungen kein wirtschaftliches Interesse.
Selbstverständlich berücksichtigen wir auch bereits bestehende Mandatsstrukturen und arbeiten mit den bisherigen Beratern unserer Mandanten gerne zusammen – immer vertrauensvoll und immer ausgerichtet am gemeinsamen Mandanteninteresse.
Die Anwendung geltenden Rechts in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen ist Gegenstand unserer täglichen Beratungspraxis. Dieses Recht unterliegt einem ständigen Wandel. Insbesondere das Strafrecht steht dabei im ständigen Fokus des Gesetzgebers. Der Ruf nach dem Strafrecht und härteren Strafen wird immer dann laut, wenn die Politik meint, auf aktuelle Stimmungen in der Öffentlichkeit reagieren zu müssen.
Diese Tendenz ist auch im Wirtschaftsleben zu beobachten. So wird unternehmerisches Handeln zusehends von strafrechtlichen Risiken umgeben. Wir begleiten neue Gesetze und Entwicklungen in der Rechtsprechung häufig schon in der Phase ihrer Entstehung.
Prof. Dr. Werner Leitner war von 2004 bis 2016 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV und regelmäßiger Gast in den vom Gesetzgeber regelmäßig angehörten Strafrechtsausschüssen des Deutschen Anwaltvereins und der Bundesrechtsanwaltskammer.
Alle Anwälte unserer Kanzlei tragen mit ihren Veröffentlichungen und Vorträgen laufend zur Entwicklung des Rechts im Sinne unserer Mandanten bei.