Sie sind juristisch bestens ausgebildet und dabei in besonderer Weise strafrechtlich qualifiziert. Sie stehen am Anfang Ihrer Karriere oder haben schon erste Berufserfahrung im Strafrecht oder in Fachgebieten, die im Wirtschaftsstrafrecht eine bedeutende Rolle spielen, etwa im Steuerrecht, im Kartellrecht oder im Gesellschaftsrecht. Anwaltlich tätig zu sein bedeutet für Sie, professionell für die Rechte Ihres Mandanten einzutreten und bei Bedarf auch engagiert Position zu beziehen.
Wir bieten: Maximale Kompetenz im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Es erwartet Sie eine vielseitige Tätigkeit in einem spannenden beruflichen Umfeld und einem wachsenden Markt. Unsere Mandate sind höchst anspruchsvoll, häufig mit internationalem Bezug. Uns vertrauen große und mittelständische Unternehmen und Personen aus allen Bereichen des Wirtschaftslebens. Wir beraten präventiv, gestalten Compliance und verteidigen erfolgreich Unternehmen und Individuen in allen Instanzen. Wir stehen für Erfahrung, schnelle Reaktion, Schlagkraft und persönlichen Kontakt. Bei der Qualität machen wir keine Kompromisse.
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte an: bewerbung@leitner-partner.de
AUSGEZEICHNET!
Auch in diesem Jahr wurden wir wieder in allen führenden Anwaltsrankings ausgezeichnet.
In der von Statista mit den Zeitschriften stern und Capital durchgeführten Studie zu den „Besten Anwaltskanzleien für Privatmandanten“ (hier abrufbar) gehören wir zu den Besten in der Kategorie „Strafrecht“.
Das internationale Anwaltsranking Chambers gehören wir ebenfalls zu den besonders empfohlenen Kanzleien auf dem Gebiet „White Collar Crime: Defence Counsel“ (abrufbar hier).
Darüber hinaus nennt das Handelsblatt Prof. Dr. Werner Leitner und Dr. Julia Exner-Kuhn als „Beste Anwälte“ im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Dr. Julia Exner-Kuhn wurde zudem als „Beste Anwältin“ im Bereich des Steuerstrafrechts.
Und das international anerkannte Ranking The Legal 500 hat uns wieder im Bereich „Wirtschaftsstrafrecht“ ausgezeichnet. Erneut wurde Prof. Dr. Werner Leitner als „Führender Name“ in der Beratung von Einzelpersonen und unsere Kanzlei als „Führende Kanzlei“ im Wirtschaftsstrafrecht genannt.
Wir freuen uns wie immer sehr über diese zahlreichen Auszeichnungen und danken allen daran Beteiligten für ihre Wertschätzung!
Wir sind seit 1993 auf das Strafrecht spezialisiert. Unsere strafrechtliche Spezialisierung verbinden wir heute mit hoher wirtschaftsrechtlicher und steuerrechtlicher Kompetenz.
Für den Erfolg sind im Strafrecht neben der juristischen Qualifikation vor allem eine schnelle Reaktion, der persönliche Kontakt und ein Netzwerk von hochrangigen Experten entscheidend.
Wir verbinden diese Stärken effektiv mit unserer langjährigen Erfahrung. So können wir frühzeitig den Blick auf das Wesentliche richten. Dazu gehört die Kunst, möglichst geräuschlos Probleme zu lösen, genauso wie eine engagierte und bei Bedarf auch kompromisslose Verteidigung vor Gericht.
Wir beraten, vertreten und verteidigen Personen und Unternehmen.
Zu unseren Mandanten gehören Führungskräfte und Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Sport, Politik, Kunst und Gesellschaft. Wir beraten speziell auch Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Zu den Unternehmen zählen Banken, multinationale Konzerne, Aktiengesellschaften, mittelständische Unternehmen, Verbände und Gesellschaften aus allen Bereichen des Wirtschaftslebens. Unsere Mandanten vertrauen auf unsere Kompetenz, Reputation und vor allem auf unsere Diskretion.
Die Anwendung geltenden Rechts in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen ist Gegenstand unserer täglichen Beratungspraxis. Dieses Recht unterliegt einem ständigen Wandel. Insbesondere das Strafrecht steht dabei im ständigen Fokus des Gesetzgebers. Der Ruf nach dem Strafrecht und härteren Strafen wird immer dann laut, wenn die Politik meint, auf aktuelle Stimmungen in der Öffentlichkeit reagieren zu müssen.
Diese Tendenz ist auch im Wirtschaftsleben zu beobachten. So wird unternehmerisches Handeln zusehends von strafrechtlichen Risiken umgeben. Wir begleiten neue Gesetze und Entwicklungen in der Rechtsprechung häufig schon in der Phase ihrer Entstehung.
Prof. Dr. Werner Leitner war von 2004 bis 2016 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV und regelmäßiger Gast in den vom Gesetzgeber regelmäßig angehörten Strafrechtsausschüssen des Deutschen Anwaltvereins und der Bundesrechtsanwaltskammer.
Alle Anwälte unserer Kanzlei tragen mit ihren Veröffentlichungen und Vorträgen laufend zur Entwicklung des Rechts im Sinne unserer Mandanten bei.
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sind ohne Bezug zu anderen Rechtsgebieten nicht vorstellbar. Ein komplexes Geflecht aus wirtschafts- und steuerrechtlichen Normen trifft heute auf die bis in feine Verästelungen ausgebildete Dogmatik des deutschen Strafrechts.
Diesen hohen fachlichen Anforderungen tragen wir dadurch Rechnung, dass wir in allen Rechtsgebieten mit den Besten der Besten zusammenarbeiten. Unser Netzwerk haben wir über die Jahre durch verlässliche Zusammenarbeit, durch unser Engagement in den Fachverbänden, in Forschung und Lehre und in der Rechtspolitik aufgebaut.
Wir kennen für jeden Fall die jeweils besten Rechtsanwälte, Steuerberater, Sachverständigen und sonstige externe Experten, dazu gehören auch private Ermittler. Unsere Empfehlungen erfolgen unabhängig und ausschließlich am Fall orientiert, wir sind in keinem Verbund und haben an unseren Empfehlungen kein wirtschaftliches Interesse.
Selbstverständlich berücksichtigen wir auch bereits bestehende Mandatsstrukturen und arbeiten mit den bisherigen Beratern unserer Mandanten gerne zusammen – immer vertrauensvoll und immer ausgerichtet am gemeinsamen Mandanteninteresse.
Werner Leitner ist Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht. Nach dem Jurastudium in München war er zunächst Attaché im Auswärtigen Amt. Er beendete die Diplomatenlaufbahn und begann als junger Anwalt in der Kanzlei des großen Strafverteidigers Rolf Bossi.
Werner Leitner tritt bundes- und europaweit als Verteidiger für seine Mandanten auf, seien es Unternehmen oder Individualpersonen. Vielfach bringt er seine langjährige Erfahrung dabei auch als strategischer Berater ein. Er beherrscht die gesamte Klaviatur der Strafverteidigung, sei es mit einem stichhaltigen Plädoyer vor Gericht zu überzeugen oder mit diplomatischem Geschick komplexe Verfahren geräuschlos und ohne Öffentlichkeit einer Lösung zuzuführen.
An der Universität Augsburg lehrt er seit 2014 als Honorarprofessor Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht.
Werner Leitner ist Ehrenvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV, der größten Strafverteidigerorganisation Europas, deren Vorsitzender er 12 Jahre war. Er war zehn Jahre Vorsitzender Richter am Bayerischen Anwaltsgerichtshof und dort auch Mitglied des Präsidiums. Mit dieser Erfahrung ist er der Sicherung einer engagierten und unabhängigen Strafverteidigung besonders verbunden.
Werner Leitner ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Straf- und Strafprozessrecht und war viele Jahre Mitherausgeber der Zeitschrift Strafverteidiger Forum (StraFo). Als „Leitner/Rosenau“ erscheint im Nomos-Verlag bereits in der zweiten Auflage 2022 der Kommentar zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.
Als Referent trägt er regelmäßig zu aktuellen rechtspolitischen Themen bei großen Fachtagungen und vor Führungskräften vor.
Werner Leitner berät auch in den Sprachen Englisch, Französisch und Spanisch.
Werner Leitner ist Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht. Nach dem Jurastudium in München war er zunächst Attaché im Auswärtigen Amt. Er beendete die Diplomatenlaufbahn und begann als junger Anwalt in der Kanzlei des großen Strafverteidigers Rolf Bossi.
Werner Leitner tritt bundes- und europaweit als Verteidiger für seine Mandanten auf, seien es Unternehmen oder Individualpersonen. Vielfach bringt er seine langjährige Erfahrung dabei auch als strategischer Berater ein. Er beherrscht die gesamte Klaviatur der Strafverteidigung, sei es mit einem stichhaltigen Plädoyer vor Gericht zu überzeugen oder mit diplomatischem Geschick komplexe Verfahren geräuschlos und ohne Öffentlichkeit einer Lösung zuzuführen.
An der Universität Augsburg lehrt er seit 2014 als Honorarprofessor Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht.
Werner Leitner ist Ehrenvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV, der größten Strafverteidigerorganisation Europas, deren Vorsitzender er 12 Jahre war. Er war zehn Jahre Vorsitzender Richter am Bayerischen Anwaltsgerichtshof und dort auch Mitglied des Präsidiums. Mit dieser Erfahrung ist er der Sicherung einer engagierten und unabhängigen Strafverteidigung besonders verbunden.
Werner Leitner ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Straf- und Strafprozessrecht und war viele Jahre Mitherausgeber der Zeitschrift Strafverteidiger Forum (StraFo). Als „Leitner/Rosenau“ erscheint im Nomos-Verlag bereits in der zweiten Auflage 2022 der Kommentar zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.
Als Referent trägt er regelmäßig zu aktuellen rechtspolitischen Themen bei großen Fachtagungen und vor Führungskräften vor.
Werner Leitner berät auch in den Sprachen Englisch, Französisch und Spanisch.
Julia Exner-Kuhn ist seit 2016 Anwältin bei LEITNER & KOLLEGEN. Zuvor war sie dort schon als wissenschaftliche Mitarbeiterin und Assessorin tätig.
Sie hat Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München studiert. Bereits im Studium wählte sie den Schwerpunkt Strafjustiz, Strafverteidigung und Prävention. Daneben absolvierte sie die universitäre Fachsprachenausbildung in Englisch und Französisch.
Nach dem Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts München legte sie hier 2013 das zweite Staatsexamen ab. Im Anschluss daran nahm Julia Exner-Kuhn die Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin und Assessorin bei LEITNER & KOLLEGEN auf.
Julia Exner-Kuhn ist bundes- und europaweit als Verteidigerin für Individualpersonen und auch Unternehmen tätig. Seit 2021 ist sie Fachanwältin für Strafrecht.
Ihr besonderes Interesse gilt dem Europäischen Strafrecht. Sie promovierte zum Anwendungsbereich der EU-Grundrechtecharta im deutschen Strafrecht.
Sie veröffentlicht und referiert regelmäßig zu aktuellen Themen des Straf- und Strafprozessrechts. Gemeinsam mit Werner Leitner kommentiert sie im NomosKommentar Wirtschafts- und Steuerstrafrecht das Steuergeheimnis (§ 30 AO) und seinen strafrechtlichen Schutz (§ 355 StGB).
Seit November 2018 ist Julia Exner-Kuhn Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins und verantwortet dort das Forum JUST. Zudem ist sie Mitherausgeberin der Fachzeitschrift StraFo.
Im Münchener Anwaltsverein, der Rechtsanwaltskammer München und bei JuWiSt ist sie Mitglied.
Beratungssprachen: Deutsch, Englisch und Französisch.
Julia Exner-Kuhn ist seit 2016 Anwältin bei LEITNER & KOLLEGEN. Zuvor war sie dort schon als wissenschaftliche Mitarbeiterin und Assessorin tätig.
Sie hat Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München studiert. Bereits im Studium wählte sie den Schwerpunkt Strafjustiz, Strafverteidigung und Prävention. Daneben absolvierte sie die universitäre Fachsprachenausbildung in Englisch und Französisch.
Nach dem Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts München legte sie hier 2013 das zweite Staatsexamen ab. Im Anschluss daran nahm Julia Exner-Kuhn die Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin und Assessorin bei LEITNER & KOLLEGEN auf.
Julia Exner-Kuhn ist bundes- und europaweit als Verteidigerin für Individualpersonen und auch Unternehmen tätig. Seit 2021 ist sie Fachanwältin für Strafrecht.
Ihr besonderes Interesse gilt dem Europäischen Strafrecht. Sie promovierte zum Anwendungsbereich der EU-Grundrechtecharta im deutschen Strafrecht.
Sie veröffentlicht und referiert regelmäßig zu aktuellen Themen des Straf- und Strafprozessrechts. Gemeinsam mit Werner Leitner kommentiert sie im NomosKommentar Wirtschafts- und Steuerstrafrecht das Steuergeheimnis (§ 30 AO) und seinen strafrechtlichen Schutz (§ 355 StGB).
Seit November 2018 ist Julia Exner-Kuhn Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins und verantwortet dort das Forum JUST. Zudem ist sie Mitherausgeberin der Fachzeitschrift StraFo.
Im Münchener Anwaltsverein, der Rechtsanwaltskammer München und bei JuWiSt ist sie Mitglied.
Beratungssprachen: Deutsch, Englisch und Französisch.
Martin Würfel ist seit 2015 Rechtsanwalt und seit 2018 bei LEITNER & KOLLEGEN. Mit dem Wirtschaftsstrafrecht befasste er sich von Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit an. Einen Schwerpunkt bildete dabei auch das Medizinstrafrecht.
Martin Würfel hat Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität in Berlin studiert. Sein Referendariat absolvierte er im Bezirk des Oberlandesgerichts München, wo er 2015 das zweite Staatsexamen ablegte.
Er promovierte mit einer rechtsgeschichtlichen Dissertation („Das Reichsjustizprüfungsamt“), die sich mit der Juristenausbildung im Nationalsozialismus befasst und vielfach besprochen wurde. Er veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge zum Straf- und Strafprozessrecht.
Martin Würfel ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins.
Beratungssprachen: Deutsch, Französisch (zweite Muttersprache) und Englisch.
Martin Würfel ist seit 2015 Rechtsanwalt und seit 2018 bei LEITNER & KOLLEGEN. Mit dem Wirtschaftsstrafrecht befasste er sich von Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit an. Einen Schwerpunkt bildete dabei auch das Medizinstrafrecht.
Martin Würfel hat Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität in Berlin studiert. Sein Referendariat absolvierte er im Bezirk des Oberlandesgerichts München, wo er 2015 das zweite Staatsexamen ablegte.
Er promovierte mit einer rechtsgeschichtlichen Dissertation („Das Reichsjustizprüfungsamt“), die sich mit der Juristenausbildung im Nationalsozialismus befasst und vielfach besprochen wurde. Er veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge zum Straf- und Strafprozessrecht.
Martin Würfel ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins.
Beratungssprachen: Deutsch, Französisch (zweite Muttersprache) und Englisch.
Michael Bergschneider ist seit 2023 Rechtsanwalt und seit 2024 bei LEITNER & KOLLEGEN. Vor seiner Tätigkeit bei LEITNER & KOLLEGEN war er in einer internationalen Sozietät auf dem Gebiet des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts und im Bereich Compliance & Investigations tätig.
Michael Bergschneider hat Rechtswissenschaften in München und Bayreuth mit dem Schwerpunktbereich Wirtschafts-, Medizin- und Steuerstrafrecht studiert. Im Anschluss daran verfasste er an der Universität Bayreuth eine Dissertation im Bereich des Medizinstrafrechts. Sein darauf folgendes Referendariat absolvierte er im Bezirk des Oberlandesgerichts München.
Michael Bergschneider veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge zum Wirtschafts- und Medizinstrafrecht.
Er ist Mitglied in der Rechtsanwaltskammer München und unter anderem der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins.
Beratungssprachen: Deutsch und Englisch.
Michael Bergschneider ist seit 2023 Rechtsanwalt und seit 2024 bei LEITNER & KOLLEGEN. Vor seiner Tätigkeit bei LEITNER & KOLLEGEN war er in einer internationalen Sozietät auf dem Gebiet des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts und im Bereich Compliance & Investigations tätig.
Michael Bergschneider hat Rechtswissenschaften in München und Bayreuth mit dem Schwerpunktbereich Wirtschafts-, Medizin- und Steuerstrafrecht studiert. Im Anschluss daran verfasste er an der Universität Bayreuth eine Dissertation im Bereich des Medizinstrafrechts. Sein darauf folgendes Referendariat absolvierte er im Bezirk des Oberlandesgerichts München.
Michael Bergschneider veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge zum Wirtschafts- und Medizinstrafrecht.
Er ist Mitglied in der Rechtsanwaltskammer München und unter anderem der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins.
Beratungssprachen: Deutsch und Englisch.
Unsere Rechtsgebiete von A – Z
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, unser Spektrum geht durchaus darüber hinaus. Im Einzelfall erörtern wir Art und Umfang des Mandats immer im persönlichen Gespräch.
Beratung im Vorfeld
Niemand möchte freiwillig mit dem Strafrecht in Berührung kommen. In der Regel kommen unsere Mandanten erstmalig zu uns, wenn sie sich gegen einen konkreten Vorwurf gegenüber der Strafjustiz verteidigen müssen. Die Erfahrung zeigt aber, dass mit einer rechtzeitigen Beratung im Vorfeld ein Strafverfahren und damit die Verteidigungslage häufig vermieden werden kann.
Gerade im Wirtschaftsleben und bei unternehmerischen Entscheidungen kann es sinnvoll sein, neben der Meinung der allgemeinen Rechtsberater auch den Rat eines strafrechtlichen Experten zum richtigen „Business Judgement“ einzuholen.
Der souveräne Entscheider manifestiert damit kein schlechtes Gewissen, sondern zeigt einmal mehr, dass er vielschichtige Sachverhalte von allen Seiten beleuchtet und professionell handhabt.
Der dokumentierte Rat eines Strafrechtsexperten führt regelmäßig dazu, dass die getroffene Entscheidung im Nachhinein strafrechtlich auch nicht angegriffen werden kann.
Erste Hilfe bei Durchsuchung
Viele Ermittlungsverfahren beginnen mit einer Hausdurchsuchung und damit für die Betroffenen aus heiterem Himmel, sei es privat, am Arbeitsplatz oder im Unternehmen. Das Internet ist voller guter Ratschläge, wie man sich in diesem Fall verhalten sollte.
Die Praxis zeigt, dass diese Ratschläge wenig nützen, wenn die Durchsuchungsbeamten überraschend vor der Tür stehen. Das einzige, was wirklich hilft, diese unvorhergesehene Situation vernünftig zu handhaben und den Überblick zu behalten, ist die unverzügliche Kontaktaufnahme zu einem Anwalt des Vertrauens. Dieser Anruf muss von den Beamten gestattet werden.
Wir sind sehr erfahren im Managen großer und kleinerer Durchsuchungen, können nicht selten schon in einem ersten Telefonat mit den Ermittlern die Lage erfassen und dadurch unangenehme Weiterungen für die Betroffenen verhindern.
Im Idealfall sind wir unverzüglich vor Ort und gestalten die Abläufe mit den Ermittlern so, dass die Betroffenen sich und andere damit nicht belasten müssen. Regelmäßig werden schon in diesem frühen Stadium entscheidende Weichen für den Ausgang des Verfahrens gestellt.
Beratung im Vorfeld
Wer rechnet schon damit, dass gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet wird? Das Risiko ist allerdings größer als man denkt. Deutsche Ermittlungsbehörden bearbeiten pro Jahr ca. 5 Millionen Ermittlungsverfahren, die Tendenz ist steigend. Davon gehen rund 1 Million zu Gericht.
Die Verteidigung im Ermittlungsverfahren ist unser tägliches Geschäft. Für unsere Mandanten ist das Ermittlungsverfahren fast immer eine absolute Ausnahmesituation, die den Alltag und die Lebensplanung massiv beeinträchtigt.
Wir kennen diese Situationen und legen größten Wert darauf, sie für unsere Mandanten so schnell und so schonend wie möglich zu beenden.
Im Interesse unserer Mandanten vermeiden wir Gerichtsverhandlungen wo immer es geht und sind durchaus stolz darauf, dass uns das auch in schwierigen Fällen gelingt.
Untersuchungshaft
Die Untersuchungshaft ist der schwerwiegendste Grundrechtseingriff, den das deutsche Recht kennt – sie nimmt dem Menschen die persönliche Freiheit. Wie gravierend diese Situation für den Betroffenen, seine Angehörigen, sein Arbeitsumfeld und sein Leben insgesamt ist, ist für Außenstehende schwer vorstellbar. Wir kennen die Sorgen und Nöte der Betroffenen und ihrer Angehörigen und die vielen großen und kleinen Probleme, die mit der Inhaftierung einhergehen.
Es gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Strafverteidigers, diese schwere Belastung auf ein Minimum zu beschränken und so bald wie möglich zu beenden. Wird der Haftbefehl nicht zeitnah aufgehoben gehört dazu auch der Einsatz für eine baldige Haftverschonung, sei es über eine Kaution, über Meldeauflagen oder mit Hilfe sonstiger Maßnahmen. Dabei muss auch der Gesundheitszustand des Betroffenen unbedingt berücksichtigt werden.
Wir betreuen unsere Mandanten und ihre Angehörigen in Haftsachen sehr engmaschig und kümmern uns – immer mit dem Ziel, dass der Betroffene möglichst bald wieder in Freiheit kommt.
Anklage und Hauptverhandlung
Früher diente die öffentliche Hauptverhandlung dem Schutz des Angeklagten vor einem Geheimprozess, heute muss er befürchten, in der Öffentlichkeit exponiert zu werden. Das gilt nicht nur für Prominente, die medial regelrecht vorgeführt und an den Pranger gestellt werden, das gilt in gewissem Maße für jedermann, nachdem mit Ausnahme von Jugendsachen strafrechtliche Hauptverhandlungen grundsätzlich öffentlich zugänglich sind.
Die Vermeidung einer Hauptverhandlung ist daher oberstes Ziel der Verteidigung. Das ist nicht immer möglich und manchmal leider unvermeidbar. Die Hauptverhandlung muss dann als Chance verstanden werden, kann im Falle eines Freispruchs auch richtig erlösend sein und den Betroffenen rehabilitieren.
Wir verteidigen in der Hauptverhandlung rechtlich kompetent und mit viel Erfahrung und verhelfen professionell zum Erfolg. Den Umgang mit der Hauptverhandlung besprechen wir mit unseren Mandanten rechtzeitig und im Rahmen einer umfangreichen Vorbereitung.
Wir nehmen uns die Zeit, die notwendig ist, um das Verständnis für den anstehenden Prozess zu vermitteln. Diese Vorbereitung nimmt dem Betroffenen die Unsicherheit und trägt ganz wesentlich dazu bei, dass vor Gericht die wichtigen und entlastenden Dinge zur Sprache kommen. Die Ergebnisse geben uns Recht.
Berufung und Revision
Nicht immer erreicht der Betroffene sein Ziel in der ersten Instanz. Mit der Berufung gegen Urteile der Amtsgerichte und der Revision als letzter Kontrollinstanz sieht das Strafverfahren zwei ganz unterschiedliche Rechtsmittel vor.
Während mit der Berufung die Sache nochmals vollständig neu verhandelt werden kann, werden mit der Revision in einem vorwiegend schriftlichen Verfahren Urteile nur auf Rechts- und Verfahrensfehler überprüft, was im Idealfall zu einer Zurückverweisung und neuen Verhandlung der Sache führt.
Für die Verteidigung bedeuten Berufung und Revision zwei völlig unterschiedliche Herangehensweisen, die in enger Abstimmung mit dem Mandanten durchzuführen sind.
Wir beraten und verteidigen sowohl in der Berufung als auch in der Revision und passen dabei die Strategie der Verteidigung stets individuell an – immer mit dem Ziel, das Beste für unseren Mandanten zu erreichen.
Geschädigte Unternehmen und Personen
Die Begegnung mit dem Strafrecht findet häufig auf der Geschädigtenseite statt. Personen und gerade auch Unternehmen können sich bei Straftaten Dritter „auf der Opferseite“ wiederfinden. Die Wahrnehmung der Rechte von wirtschaftlich und persönlich Geschädigten und Verletzten erfordert Sensibilität und Erfahrung.
Die Aufklärung von Sachverhalten, die Erstattung von Strafanzeigen, die Durchführung von Akteneinsicht und der Beistand im Strafverfahren bis hin zur Nebenklage in der Hauptverhandlung gehören zu unseren Aufgaben.
Wir kennen die belastende Situation, die das Strafverfahren für die Geschädigten mit sich bringt und nehmen ihr durch professionellen Beistand das Bedrohliche.
Bei geschädigten Unternehmen übernehmen wir die wesentliche Schnittstelle zu den Ermittlungsbehörden und stellen damit sicher, dass das Unternehmen seinen Aufklärungs- und Aufsichtspflichten im rechtlich gebotenen Maß nachkommt.
Zeugenbeistand
Die meisten Menschen werden mit dem Strafverfahren als Zeugen in Berührung kommen. Eine Vorladung der Polizei, eine Vorladung der Staatsanwaltschaft oder eine Vorladung als Zeuge vor Gericht kommt regelmäßig unvorbereitet.
Die Gründe für eine Zeugeneinvernahme können vielschichtig sein und sind dem geladenen Zeugen oft gar nicht nachvollziehbar. „Ich kann dazu doch gar nichts Wichtiges sagen“ oder „Ich habe doch bei der Polizei schon alles gesagt“ sind häufige Reaktionen. Auch der Zeuge hat ein Recht auf anwaltliche Beratung und auf anwaltlichen Beistand bei seiner Aussage. Das ist mittlerweile allgemein anerkannt.
Es geht dabei auch um die wichtige Beurteilung von Zeugenrechten, beispielsweise dem Auskunftsverweigerungsrecht zugunsten naher Angehöriger oder um die Abwehr der Gefahr, bei wahrheitsgemäßer Aussage selbst mit einem Ermittlungsverfahren belastet zu werden.
Wir empfehlen auch und gerade dem Zeugen im Strafverfahren, frühzeitig einen strafrechtlich erfahrenen Anwalt zu konsultieren, um unangenehme und unvorhergesehene Situationen in der Zeugenvernehmung selbst zu vermeiden. Dazu gehört eine ausführliche Information über die allgemeinen Rechte und Pflichten des Zeugen und eine individuelle Beratung dazu, was ihn konkret bei der Vernehmung erwartet.
Beratung und Verteidigung von Unternehmen
Deutschland kennt kein eigenständiges Unternehmensstrafrecht. Die rechtspolitische Forderung nach einer Kriminalstrafe für Unternehmen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Der Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2017 bis 2021 sah ausdrücklich die Einführung eines „Sanktionsrechts für Unternehmen“ vor, das Unterfangen ist in Wissenschaft und Praxis höchst umstritten.
Bereits jetzt sieht das bestehende Bußgeld- und Strafrecht eine Vielzahl von Sanktionen und Eingriffen vor, die im Ergebnis nahe an ein eigenständiges Unternehmensstrafrecht heranreichen. So ist der Bußgeldrahmen für Unternehmensgeldbußen bereits zum 30.06.2013 von 1 Mio. auf 10 Mio. Euro erhöht worden. Die Regelungen über die strafrechtliche Vermögensabschöpfung sind so verschärft worden, dass sie einer Vermögensstrafe gleichkommen.
Mit der Möglichkeit, über fahrlässige Aufsichtspflichtverletzungen von Führungspersonen nach § 130 OWiG zum einen die Führungskräfte selbst zu belangen und zum anderen die Anknüpfung für eine Unternehmensgeldbuße nach § 30 Abs. 1 OWiG zu schaffen, hat der Gesetzgeber den Ermittlungsbehörden ein Instrumentarium an die Hand gegeben, das sich von einer Verbandsstrafe nur wenig unterscheidet.
Die Führungskräfte des Unternehmens sehen sich dadurch einem zweifachen Risiko ausgesetzt, nämlich zum einen einer eigenen Bußgeldhaftung und zum anderen der internen Haftung gegenüber dem eigenen Unternehmen für dessen Geldbußen. Diese Sachzwänge erfordern eine besondere Umsicht im Vorfeld behördlicher Ermittlungen und erfahrenen Beistand, wenn Ermittlungen eingeleitet sind, denn auch die Bußgeldverfahren werden nach dem Verfahrensrecht der Strafprozessordnung durchgeführt.
Das Unternehmen selbst kann von der Staatsanwaltschaft auch als juristische Person mit angeklagt und damit „auf die Anklagebank gesetzt“ werden. Man spricht in diesem Fall von der „Nebenbeteiligung“ des Unternehmens. Wir beraten und verteidigen regelmäßig Unternehmen bei straf- und bußgeldrechtlichen Risikolagen.
In einem der bekanntesten Verfahren der jüngsten Vergangenheit hat die Deutsche Bank AG als Nebenbeteiligte vor dem Landgericht München I auf uns vertraut. Alle Angeklagten wurden am 25.04.2016 von der erkennenden Strafkammer freigesprochen.
Corporate Compliance
Der Begriff Compliance ist ein Modewort geworden, auch und gerade im Strafrecht. Das ist eine Folge großer und international geführter Ermittlungsverfahren der letzten Jahre, von denen auch maßgebliche deutsche Konzerne betroffen waren.
Ein Begriff, der in diesem Zusammenhang aus dem amerikanischen Recht kommt und sich nur schwer in die deutsche Rechtssprache übersetzten lässt, wie sich Compliance insgesamt schwer im deutschen Rechtssystem verorten lässt. Ist nicht die Pflicht zur Einhaltung aller rechtlichen Regeln (so eine häufige Übersetzung von Compliance) eine Selbstverständlichkeit?
Man kann immer noch über die Sinnhaftigkeit von Compliance diskutieren, aber sie ist aus dem unternehmerischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Das gilt vom multinationalen DAX-Konzern bis zum gesunden Mittelständler, für Verbände und die öffentliche Hand gleichermaßen. Kein Unternehmen und keine Führungskraft eines Unternehmens kann es sich leisten, die Notwendigkeit von Compliance zu ignorieren. Dafür hat der Bundesgerichtshof mit einer Entscheidung von 2009 gesorgt, indem er einem Verantwortlichen im Unternehmen strafrechtliche Verantwortung für die „Integrität des von ihm übernommenen Verantwortungsbereichs“ auferlegt hat („Strafbarkeit des Compliance Officers“).
Compliance gehört heute zu „good governance“ und ist damit Teil guter Unternehmensführung. Richtig umgesetzt schützt sie das Unternehmen und seine Mitarbeiter und stärkt sogar die Reputation des Unternehmens. Dabei ist es allerdings wichtig, die Anforderungen individuell zu definieren und im Unternehmen maßgeschneidert zu implementieren. Eine Überregulierung durch überzogene Vorgaben kann den unternehmerischen Zielen im Einzelfall ebenso schaden wie eine fehlende Compliance.
Regelmäßig entwerfen wir für mittelständische Unternehmen neue Compliance-Strukturen oder überprüfen und überarbeiten die bestehenden Verhältnisse. Dazu gehören auch individualisierte Code of Conducts und das laufende Monitoring sowie die interne Schulung von Mitarbeitern. Der Erfolg für das Unternehmen liegt auf der Hand.
Mit der Beratung, Konzeption und Umsetzung einer Compliance-Struktur aus der Hand von Fachleuten wird allen rechtlichen und kaufmännischen Gesichtspunkten ausreichend Rechnung getragen.
Interne Untersuchungen - Internal Investigations
Viele Unternehmen gehen dazu über, bei möglichen internen Verfehlungen den Sachverhalt durch externe Anwälte im Wege sogenannter „Internal Investigations“ durch große internationale Kanzleien untersuchen zu lassen. Was auf den ersten Blick naheliegend, sinnvoll und entlastend erscheint, erweist sich in der Praxis häufig als tatsächlich und rechtlich kompliziert.
Die Interessenlagen sind vielschichtig, auf der einen Seite stehen die Begehrlichkeiten der Ermittlungs- und Finanzbehörden, auf der anderen Seite die Fürsorgepflichten des Unternehmens für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Strafrecht trifft auf Arbeitsrecht, strafrechtliche Auskunftsverweigerungsrechte auf arbeitsrechtliche Mitwirkungspflichten. Dazu noch verschiedene Rechtsordnungen (kontinental versus angelsächsisch, Deutschland versus USA) und vielleicht sogar ein gesteigertes Medieninteresse am Ergebnis der Untersuchung.
Das alles wirft eine Fülle von Rechtsfragen auf, die in Wissenschaft und Praxis kontrovers diskutiert werden, die im Ergebnis derzeit aber weitgehend ungeklärt sind.
Wir beraten sowohl Unternehmen bei der Gestaltung und Umsetzung von internen Untersuchungen als auch Personen, die im Rahmen solcher Untersuchungen befragt werden. Dazu gehören aktuell auch die bekanntesten dieser internen Untersuchungen. Als Strafrechtler legen wir dabei auf die strafrechtlichen Standards besonderen Wert.
Wir sind der Meinung, dass es keine interne Untersuchung und Aufklärung „um jeden Preis“ geben darf. Wo die verfassungsrechtlich verbürgten Rechte einzelner Personen („niemand muss sich zum Beweismittel gegen sich selbst machen – nemo tenetur se ipsum accusare“) betroffen sind, muss das Aufklärungsinteresse des Unternehmens – wie das der Ermittlungsbehörden auch – im Einzelfall zurückstehen. Privaten internen Ermittlern können nicht mehr Rechte zustehen als Polizei und Staatsanwaltschaft.
Strafbefreiende Selbstanzeige - Steuerstrafrecht
Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Beratung und Verteidigung bei steuerstrafrechtlichen Sachverhalten. Das Steuerstrafrecht hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Dies liegt zum einen an den medienwirksamen (und unserer Auffassung nach rechtswidrigen) Ankäufen von Steuer-CDs durch den Staat und seine Behörden. Zum anderen liegt es aber auch daran, dass die Steuerbehörden insgesamt immer mehr dazu übergehen, steuerlich komplexe Sachverhalte mit der „Keule des Strafrechts“ zu erschlagen, den Steuerpflichtigen also über das Strafrecht in tatsächliche steuerliche Verständigungen hineinzuzwingen.
Nicht selten entstehen aus stockenden Betriebsprüfungen Strafverfahren, um aus der Sicht der Finanzbehörden Bewegung in die Sache zu bringen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat ein Übriges getan, indem sie die Strafandrohung durch Absenkung der Schadensbeträge verschärft hat. So soll ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung nun bereits ab einem mutmaßlichen Steuerschaden von 50.000 Euro angenommen und eine Strafaussetzung zur Bewährung ab einem Steuerschaden von 1 Mio. Euro regelmäßig versagt werden.
Wir haben für unsere Mandanten in den letzten Jahren eine Vielzahl strafbefreiender Selbstanzeigen erfolgreich begleitet. Die Verteidigung im Steuerstrafverfahren gestalten wir regelmäßig in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater des Mandanten oder einem weiteren externen Experten. Unser Blick gilt den strafrechtlichen Implikationen und Risiken, die wir in Verbindung mit dem Besteuerungsverfahren beurteilen und strategisch gestalten. Dazu gehören im Einzelfall auch die Fragen von steuerlicher Berichtigung, Anfechtung von Steuerbescheiden und deren Außervollzugsetzung, Hinterlegung von Vorauszahlungen und weitere strafrechtlich relevante Überlegungen.
Wir kennen die kaufmännischen und persönlichen Belastungen, die eine Selbstanzeige und ein Steuerstrafverfahren mit sich bringen und tragen unseren Teil dazu bei, dass die Betroffenen wieder ruhig schlafen können.
One more thing - Straßenverkehr
Das Vertrauen und die sportliche Motorisierung vieler unserer Mandanten bringen es mit sich, dass wir immer wieder darum gebeten werden, uns mit Straßenverkehrsrecht zu befassen.
Das tun wir gerne für unsere Mandanten und pflegen bei aller Befassung mit den Feinheiten des Wirtschaftsstrafrechts dieses kleine Spezialgebiet weiter.
Sie sind juristisch bestens ausgebildet und dabei in besonderer Weise strafrechtlich qualifiziert. Sie stehen am Anfang Ihrer Karriere oder haben schon erste Berufserfahrung im Strafrecht oder in Fachgebieten, die im Wirtschaftsstrafrecht eine bedeutende Rolle spielen, etwa im Steuerrecht, im Kartellrecht oder im Gesellschaftsrecht.
Anwaltlich tätig zu sein bedeutet für Sie, professionell für die Rechte Ihres Mandanten einzutreten und bei Bedarf auch engagiert Position zu beziehen.
Wir bieten: Maximale Kompetenz im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Es erwartet Sie eine vielseitige Tätigkeit in einem spannenden beruflichen Umfeld und einem wachsenden Markt. Unsere Mandate sind höchst anspruchsvoll, häufig mit internationalem Bezug.
Uns vertrauen große und mittelständische Unternehmen und Personen aus allen Bereichen des Wirtschaftslebens. Wir beraten präventiv, gestalten Compliance und verteidigen erfolgreich Unternehmen und Individuen in allen Instanzen.
Wir stehen für Erfahrung, schnelle Reaktion, Schlagkraft und persönlichen Kontakt. Bei der Qualität machen wir keine Kompromisse.
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Sie haben durch Ihre Arbeit an einem Lehrstuhl oder auch sonst gelernt, wissenschaftlich zu arbeiten?
Wir bieten Promovierenden, Assessoren und jungen Rechtswissenschaftlern mit erstem Staatsexamen die Möglichkeit, unser Team zeitlich flexibel wissenschaftlich zu unterstützen.
Bei Interesse senden Sie uns Ihre informative Bewerbung an: bewerbung@leitner-partner.de
Die Ausbildung von qualifizierten Juristinnen und Juristen ist uns ein Anliegen.
Wir bieten Referendarinnen und Referendaren auf Anfrage die Möglichkeit, im Team mitzuarbeiten.
Voraussetzung dafür ist ein besonderes Interesse am Strafrecht, das sich idealerweise bereits in der universitären Ausbildung gezeigt hat.
Ihre Anfrage richten Sie bitte mit Zeugnis und Lebenslauf an: bewerbung@leitner-partner.de
Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir ab sofort eine
Empfangs- bzw. Servicekraft (m/w/d)
in Teilzeit (20 – 25 Stunden/Woche).
Wir sind eine der führenden Kanzleien auf dem Gebiet des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Im Format einer kleinen aber feinen Anwaltsboutique bearbeiten wir ausgewählte Mandate aus den unterschiedlichsten Bereichen des Wirtschaftslebens. Von unserem Münchener Standort aus sind wir bundesweit und international tätig.
Sie unterstützen uns nachmittags (idealerweise 13.00 Uhr – 18.00 Uhr) bei
Sie verfügen über einschlägige Erfahrung aus dem Dienstleistungsbereich, kennen die Praxis im Umgang mit Menschen, zeichnen sich durch strukturiertes Arbeiten aus, erledigen Ihre Aufgaben nach Einarbeitung selbstständig und effizient und passen gut in unser freundliches und aufgeschlossenes Team.
Wir bieten Ihnen einen sicheren Arbeitsplatz in einer angenehmen, modernen Atmosphäre und eine überdurchschnittliche Bezahlung. Sie arbeiten im Team mit weiteren Kolleginnen/Kollegen mit sehr guten fachlichen und persönlichen Austauschmöglichkeiten. Selbstverständlich werden Sie bei der Einarbeitung kollegial unterstützt. Unsere Kanzlei liegt im Herzen Münchens mit einer sehr guten ÖPNV-Anbindung.
Zusätzlich bieten wir: Eine Teeküche mit Terrasse für Pausen und den persönlichen Austausch. Unterstützung bei Fahrtkosten im ÖPNV sowie Annehmlichkeiten wie Getränke, Obst, Snacks und eine Non-Smoking-Policy gehören bei uns dazu.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit dem Betreff „Empfang“ an:
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LEITNER & KOLLEGEN, Rechtsanwälte Wirtschaftsstrafrecht
Prof. Dr. Werner Leitner
Herzogspitalstraße 5, 80331 München
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Die Rechtsanwälte sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München, info@rak-muenchen.de, www.rak-muenchen.de
Berufsrechtliche Regelungen:
Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/ eingesehen werden.
Berufshaftpflicht:
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